Die Kennzeichnung von Hindernissen und Gefahrenstellen muss durch gelb-schwarze oder rot-weiße Streifen deutlich erkennbar und dauerhaft ausgeführt werden. Es wird empfohlen, gelb-schwarze Streifen vorzugsweise für ständige Hindernisse und Gefahrenstellen zu verwenden. Dies sind z.B. Stellen, an denen die Gefahr des Anstoßens, Quetschens, Stürzens, Ab- oder Ausrutschens, Abstürzens, Stolperns von Personen oder des Fallens von Lasten besteht.
Es wird empfolen, rot-weiße Streifen vorzugsweise für zeitlich begrenzte Hindernisse und Gefahrenstellen zu verwenden.
Dies sind z.B. Kranhaken, Baugruben.
Die Kennzeichnung soll den Ausmaßen der Hindernisse oder Gefahrenstellen entsprechen. Das Breitenverhältnis der gelben zu den schwarzen Streifen beträgt 1:1 bis 1,5:1. Die Streifenbreite der schwarzen Streifen richtet sich nach den Maßen des Objektes und ist so auszuführen, dass der Anteil der Sicherheitsfarbe gelb mindestens 50% der Gesamtfläche beträgt. Die Streifen sind in einem Neigungswinkel von etwa 45° anzuordnen. Rot-weiße Streifen sind sinngemäß auszuführen.
( Auszug aus BGV A8 )
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